Leicht und verständlich: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Am 18.12.2015 aktualisierte Florian Varinli, Steuerberater und Partner bei der Steuerberatungsgesellschaft U. Madel und C.-D. Kotalla, in seinem Vortrag das Wissen der Netzwerkmitglieder über die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
In dem Vortrag wird deutlich, dass im Prinzip alle Unternehmer und Unternehmen die GoBD zu beachten haben und dass diese bereits seit dem Veranlagungszeitraum 01.01.2015 gelten!