Wie Rechtsirrtümer im Wirtschaftsleben vermieden werden können
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert stellte in seinem Vortrag vom 21.09.2018 vor, wie Rechtsirrtümer im Wirtschaftsleben vermieden werden könnten.
Herr Rechtsanwalt Reichert trug zunächst vor, dass es sich bei einem Irrtum um einen fälschlich für richtig gehaltenen Gedanken, eine falsche Vorstellung oder falsche Handlungsweise handele, die aus Mangel an Urteilskraft, Konzentration oder ähnlichem entstehe.
Er stellte sodann einige bestehende Rechtsirrtümer vor, wonach z.B. Verträge immer schriftlich abgeschlossen werden müssten, es vorgeschrieben sei, welche Schuhe bei der Fahrt mit einem Auto getragen werden müssten und weitere Beispiele. Er stellte insbesondere auch den sogenannten Rose-Rosahl-Fall vor, wonach ein zu der Tat angestifteter Täter eine Person erschoss, die er irrtümlich für sein eigentlich gewolltes Opfer hielt. Der Fall sei sogar mit dem sogenannten Blutstein von Lieskau in der Nähe von Halle an der Saale verewigt.
Herr Rechtsanwalt Reichert erarbeitete gemeinsam mit den Teilnehmern mögliche allgemeine Handlungsanweisungen aus, um Rechtsirrtümer zu vermeiden: Zunächst sei die eigentliche Situation möglichst zu abstrahieren, um die jeweiligen Interessenlagen zu erfassen. Die so festgestellten Interessen seien gegeneinander abzuwägen, wobei zu bedenken sei, dass der Gesetzgeber in der Regel gegen eine institutionelle Über-/Unterordnung arbeite, so z.B. im Rahmen von Verträgen über Wohnräume und Arbeitsverträgen. Herr Rechtsanwalt Reichert machte anhand von Beispielen deutlich, dass der gesunde Menschenverstand und die Anwendung allgemeiner Regeln ebenfalls hilfreich sei.
Bei Fragen zur Vermeidung von Rechtsirrtümern oder der Lösung nach erfolgten Rechtsirrtümern steht Herr Rechtsanwalt Veit Reichert zur Verfügung. Mit seinem gesamten Teams des Netzwerks Consulto begleitet er Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern
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