Widerrufsmöglichkeit von Verbrauchern bei Verträgen im Baugewerbe und Handwerkern
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert stellte in seinem Vortrag vom 08.11.2019 die gesetzlichen Regelungen zu Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern anhand verschiedener gängiger Verträge bei Handwerkern und im Baugewerbe vor.
Herr Veit Reichert stellte zunächst die einzelnen Vertragstypen vor und erläuterte die grundlegenden Unterschiede zwischen einem Werkvertrag, einem Bauvertrag und einem Verbraucherbauvertrag. Er machte deutlich, dass sich die verschiedenen Vertragstypen vor allem hinsichtlich des Umfangs und der Kosten und insbesondere auch entsprechender Substanzeinwirkungen voneinander unterscheiden. Bei dem Verbraucherbauvertrag handele es sich um die Erstellung eines neuen Gebäudes oder eines erheblichen Umbaus.
Herr Rechtsanwalt Reichert stellte sodann besonders dar, dass sowohl im Werkvertrag als auch im Bauvertrag bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen möglicherweise einzelne Widerrufsrechte von Verbrauchern bestünden. Der Gesetzgeber hat bei dem Verbraucherbauvertrag hingegen normiert, dass ein entsprechendes Widerrufsrecht des Verbrauchers immer bestehe.
Sofern dann der Kunde eine sofortige Aufnahme der Leistungserbringung wünsche, sollte der beauftragte Handwerker auf jeden Fall darauf achten, dass der Kunde darauf hingewiesen werde, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werde und der Verbraucher dies ausdrücklich wünsche. Sollten entsprechende Informationspflichten des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden nicht erfolgen, sind die einzelnen Leistungen zurückzugewähren und je nach Einzelfall entfalle dann womöglich dann sogar der Wertersatz des Handwerkers. Dem entgegen regelte der Gesetzgeber bei dem Verbraucherbauvertrag, dass an sich auch bei erklärtem Widerruf durch den Verbraucher ein Wertersatz auf vertraglicher Basis zu leisten sei, wobei auch hier im Einzelfall Besonderheiten zu berücksichtigen wären.
Bei Fragen steht Herr Rechtsanwalt Reichert zur Verfügung. Mit seinem gesamten Team des Netzwerks Consulto begleitet er Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern.
Schlagworte: Rechtsanwalt