Die Datenschutzgrundverordnung in der Praxis
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert stellt in seinem Vortrag vom 15.12.2017 die wichtigsten datenschutzrechtlichen Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung vor. In seinem Vortrag wies er darauf hin, dass die Umstellung zum 22.05.2018 zu erfolgen habe, und die Zeit für Unternehmen, die sich mit dem Thema bisher noch nicht auseinander gesetzt hätten, sehr dränge.
Herr Rechtsanwalt Reichert beleuchtete die wichtigsten Bereiche, in denen Unternehmer die Einhaltung der zukünftigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sofort überprüfen sollten:
- Auf jeden Fall sollten die verwendeten Einwilligungen zur Verarbeitung von Daten angepasst werden, wobei Herr Rechtsanwalt Reichert auch darauf hinwies, dass die Verarbeitung von Beschäftigtendaten besonders überprüft werden solle.
- Daneben solle auf jeden Fall die Datenschutzerklärung auf der jeweiligen Website des Unternehmers überarbeitet werden.
- Ebenfalls sollten die Geschäftsprozesse innerhalb des Unternehmens zur Sicherstellung der Rechte der Betroffenen überprüft werden. Dazu gehöre insbesondere auch, dass Mitarbeiter im Service, am Empfang und bei den Telefondiensten besonders sensibilisiert werden sollten, damit entsprechende telefonische oder postalische Anfragen Betroffener sofort richtig behandelt würden.
- Unternehmen sollten möglichst mit der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses beginnen.
- Weiterhin sollten die Auftragsverarbeitungsverträge des Unternehmens angepasst oder sogar geändert werden.
- Weiterhin empfahl Herr Rechtsanwalt Reichert, die Geschäftsprozesse zur Durchführung der Meldepflichten bei Datenschutzverstössen innerhalb des Unternehmens festzulegen.
Letztendlich solle jeder Unternehmer sich darüber klar werden, welche Daten im Unternehmen bestünden, welche davon für was genutzt würden, ob solche Daten rechtmäßig erhoben wurden und welche Daten zu welchem Zweck weitergegeben werden dürften.
Herr Rechtsanwalt Reichert machte deutlich, dass es sich bei diesen Tätigkeiten um einen Beginn handele und Unternehmer bei diesem Vorgehen zumindest sicherstellen könnten, dass die wichtigsten Änderungen und Umsetzungen der Datenschutzgrundverordnung bearbeitet würden.
Bei Fragen zum Datenschutz und Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung steht Herr Rechtsanwalt Reichert bei Fragen zur Verfügung. Mit seinem gesamten Team des Netzwerks Consulto begleitet er Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuer.
Schlagworte: Rechtsanwalt
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