Das Ende von Unternehmen – Auflösung, Liquidation, Insolvenz und Firmenbestattung
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert erläuterte in seinem Vortrag vom 15.09.2017 die verschiedenen Arten der Beendigung von Unternehmen.
Herr Reichert stellte zunächst die geordnete Abwicklung von Unternehmen dar, begonnen bei einem Auflösungsbeschluss der Eigentümer, z.b. der Gesellschafter einer GmbH, über die Bestellung eines Liquidators, der die Aufgabe hat, die Vermögenswerte eines Unternehmens zu veräußern und damit „liquide“ zu machen.
Mit den gewonnenen Mitteln könnten dann Gläubiger befriedigt werden und zu guter Letzt könnte ein mögliches restliches Guthaben an die Eigentümer verteilt werden. Ist irgendwann alles verteilt, die Gläubiger und Eigentümer ausbezahlt, könne ein Unternehmen dann auch tatsächlich gelöscht werden.
Im Weiteren berichtete Herr Veit Reichert von der – meist eher ungewollten – Möglichkeit einer Insolvenz und berichtete von dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens und den Möglichkeiten und Rechten eines Insolvenzverwalters. Schließlich habe auch der Insolvenzverwalter auch die Aufgabe, eventuell noch verbliebene Vermögensgegenstände zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen – wenngleich das Ergebnis bei den meisten Insolvenzen recht bescheiden ausfalle. Am Ende eines solchen Verfahrens stehe dann auch die Löschung des Unternehmens von Amts wegen.
Herr Rechtsanwalt Reichert gewährte dann einen Einblick in das illegale und meist strafbare Vorgehen professioneller Firmenbestatter. Bei einer Firmenbestattung würde zunächst das Unternehmen an einen Dritten veräußert werden, der zumeist nichts mehr zu verlieren hätte und manchmal noch im Ausland sitze, so dass deutsche Strafverfolgungsbehörden schlecht zugreifen könnten. Daneben werde zumeist die Geschäftsführung ausgetauscht, damit die Spuren der bisherigen Handelnden weiter verwischt werden könnten. Oft würden noch Unterlagen vernichtet werden, so dass Ermittler bei der Erfassung der Vorgänge um eine solche Firmenbestattung vor sehr großen Herausforderungen stünden. Schließlich werde die Firma sehr oft noch umgezogen, so dass sich auch die Zuständigkeiten der Behörden und der Registergerichte regelmäßig ändern würden, damit auch hier möglichst große Probleme aufträten. Werde dann noch irgendwann der Briefkasten einer solchen „Briefkastenfirma“ abgehängt, würde es sehr viel Aufwand, Zeit und Geld erfordern, die Täter ausfindig zu machen.
Bei Fragen zu der Auflösung, der Insolvenz und der Liquidation von Unternehmen steht Herr Rechtsanwalt Veit Reichert zur Verfügung. Mit seinem gesamten Team des Netzwerks Consulto begleitet er Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuer.
Schlagworte: Rechtsanwalt
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