Brandschutz: Fluchtweg Fenster
Brandschutzexperte Dipl.-Ing. Wolfgang Braun klärte in seinem jüngsten Vortrag über den Fluchtweg Fenster auf. Die in der hessischen Landesbauordnung (HBO) in Bezug auf die Mindestgröße der lichten Fensteröffnung gestellten Anforderungen sollen eine schnelle Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen, denen der erste Rettungsweg versperrt ist und die auf eine Hilfe durch die Feuerwehr angewiesen sind. Die Bemessung der Größe der Öffnung soll sicherstellen, dass eine tragbare Leiter in die Fensteröffnung gestellt werden kann und ein Feuerwehrmann in voller Ausrüstung auch mit PA (umluftunabhängigem Atemschutzgerät), seitlich neben der Leiter durch das Fenster in den anschließenden Raum einsteigen kann.
Weiter muss der freie Querschnitt des Fensters auch eine Rettung von Personen ermöglichen, die konstitutionell oder verletzungsbedingt in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und eine entsprechende Hilfestellung benötigen.
In besonderen Fällen kann auch eine Rettung mittels einer Trage erforderlich werden. Bereits hieraus folgt, dass die geforderte Öffnung in voller Größe erforderlich ist, damit die Feuerwehr aus ihr heraus Menschen ins Freie retten kann. Hieraus wird ersichtlich, dass nicht immer der Brandfall maßgebend ist.
Bei Fragen steht Herr Braun gerne zur Verfügung.
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