Umstellungen im Unternehmen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert stellt in seinem Vortrag vom 18.05.2017 die wichtigsten datenschutzrechtlichen Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ein Notprogramm für Unternehmen vor.
Herr Rechtsanwalt Reichert stellt die wichtigsten Bereiche vor, in denen Unternehmer die Einhaltung der zukünftigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sofort überprüfen sollten:
- Die Einwilligungenzur Verarbeitung von Daten sollten angepasst werden.
- Jeder Unternehmer muss die betroffenen Personen von der Verarbeitung der personenbezogenen Daten informieren: bei Vertragsanbahnung, einer Kontaktaufnahme und insbesondere auch durch eine Datenschutzerklärungauf der jeweiligen Website des Unternehmens.
- Die Rechte der betroffenen Personen müssten gewährleistet sein und
- Unternehmen müssten ein Verarbeitungsverzeichnisführen.
- Weiterhin sollten die Auftragsverarbeitungsverträgedes Unternehmens angepasst oder sogar geändert werden.
- Auch wies Herr Rechtsanwalt Reichert darauf hin, dass die Geschäftsprozesse zur Durchführung der Meldepflichten bei Datenschutzverstösseninnerhalb des Unternehmens festzulegen seien.
Herr Rechtsanwalt Reichert machte deutlich, dass es sich bei diesen Tätigkeiten um einen Beginn handele und Unternehmer bei diesem Vorgehen zumindest sicherstellen könnten, dass die wichtigsten Änderungen und Umsetzungen der Datenschutzgrundverordnung bearbeitet würden.
Bei Fragen zum Datenschutz und Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung steht Herr Rechtsanwalt Reichert bei Fragen zur Verfügung. Mit seinem gesamten Team des Netzwerks Consulto begleitet er Unternehmen und Unternehmer in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuer.
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