Widerrufsmöglichkeit von Verbrauchern bei Verträgen im Baugewerbe und Handwerkern
Herr Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert stellte in seinem Vortrag vom 08.11.2019 die gesetzlichen Regelungen zu Widerrufsmöglichkeiten von Verbrauchern anhand verschiedener gängiger Verträge bei Handwerkern und im Baugewerbe vor.
Herr Veit Reichert stellte zunächst die einzelnen Vertragstypen vor und erläuterte die grundlegenden Unterschiede zwischen einem Werkvertrag, einem Bauvertrag und einem Verbraucherbauvertrag. Er machte deutlich, dass sich die verschiedenen Vertragstypen vor allem hinsichtlich des Umfangs und der Kosten und insbesondere auch entsprechender Substanzeinwirkungen voneinander unterscheiden. Bei dem Verbraucherbauvertrag handele es sich um die Erstellung eines neuen Gebäudes oder eines erheblichen Umbaus.