Diskriminierungsverbote nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Am 12.08.2016 führte Rechtsanwalt Veit Reichert von der Anwaltskanzlei Reichert in die Grundzüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein. Er betonte, dass das AGG nicht regele, dass allgemein alle Bewerber, Arbeitnehmer, Vertragspartner etc. gleich behandelt werden müssten, vielmehr liste das AGG bestimmte Gründe, Merkmale etc. auf, aufgrund derer niemand diskriminiert werden dürfe. Der Titel des Gesetzes sein insofern möglicherweise etwas irreführend.