Versicherungen und Daten- sowie Verbraucherschutz
Mit der „Insurance Distribution Directive“ (IDD) erhöhen sich die Anforderungen an Vermittler bei Beratung und Kundenbetreuung.
Mainlink-Mitglied Jürgen Becker gab den Zuhörern seines Vortrages einen Einblick in die Neuerungen.
Die Europäische Vermittler-Richtlinie tritt mit dem Ziel an,
- den Verbraucherschutz zu stärken,
- eine hohe Qualität in der Beratung sicherzustellen,
- einen fairen Wettbewerb zu garantieren,
- Interessenskonflikte zwischen Versicherungsvermittlern und Kunden zu vermeiden und
- die Transparenz für den Kunden zu erhöhen
Eine umfassende Beratung durch Jürgen Becker deckt bereits heute die IDD-Vorschriften weitgehend ab.
Bereits bisher galt bei der Beratung:
Der Vermittler muss sich identifizieren und die Wünsche, Bedürfnisse, die Lebenssituation sowie die finanziellen Möglichkeiten der Kunden berücksichtigen. Bei Finanz- und Vorsorgeprodukten gelten zusätzliche Richtlinien: Es muss zu der Kapitalanlage und den unterschiedlichen Wirkungsweisen der Vorsorgekonzepte beraten und ein passendes Produkt empfohlen werden.
Neu nach IDD sind jetzt:
Ein Versicherungsanlageprodukt muss für den Kunden angemessen und geeignet sein. Der Vermittler muss in der Beratung die finanziellen Verhältnisse des Kunden sowie dessen Erfahrungen und Kenntnisse bei Finanzprodukten berücksichtigen.
Außerdem gibt zusätzliche regulatorische Anforderungen an die Dokumentation. Ein neues Basisinformationsblatt ergänzt die bestehenden Unterlagen für den Kunden. Es enthält für musterhafte Vertragskonstellationen Modellrechnungswerte und Kostenkennzahlen.
In der Beratung selbst bleibt der Kurzvorschlag mit den individuellen Angaben zu Kunde und Vertrag das zentrale Dokument.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Becker jederzeit gerne zur Verfügung.
Schlagworte: Datenschutz, Versicherungen
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