Über Gemeinnützigkeit im Steuerrecht
Als zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit gab Herr Florian Varinli, Steuerberater und Partner bei der Steuerkanzlei Madel & Kotalla, den Anwesenden einen Überblick über die Gemeinnützigkeit im Steuerrecht.
Zunächst wurde den Zuhörern erläutert, dass Gemeinnützigkeit keine (!) Steuerfreiheit erzeugt, sondern lediglich eine Steuerbegünstigung. Dies auch nur in Form von Befreiung von der Körperschaftsteuer für bestimmte Tätigkeitsbereiche sowie die Gewerbesteuerfreiheit, solange kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird. Abgesehen von Vorgängen, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, besteht daüber hinaus eine Befreiung von der Erbschaftsteuer und Grundsteuer. Bei der Umsatzssteuer kann bestenfalls teilweise eine Befreiung erreicht werden oder aber ein ermäßigter Steuersatz.
Um die anfallende Steuerlast zu berechnen, muss man die steuerlichen Tätigkeitsbereiche des gemeinnützigen Betriebs oder Vereins sauber abgrenzen. Hier wird zwischen dem ideellen Bereich, der dem gemeinnützigen Kernbereich entspricht, sowie der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und dem Zweckbetrieb unterschieden.
Um die Gemeinnützigkeit aufrecht zu erhalten, muss dabei darauf geachtet werden, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Vergleich zum ideellen Bereich nicht überwiegt.
Bei Fragen steht Herr Varinli gerne zur Verfügung.
Schlagworte: Steuerberatung