Gefahr auf dem Spielplatz
Bei seinem Kurzvortrag zum Thema Sicherheit schilderte Mainlink-Mitglied Markus Lotz den Zuhörern eindringlich die Gefahren, die von mangelhaftem Spielgerät auf Spielplätzen ausgehen können. Neben den akuten Gefährdungen der spielenden Kinder gibt es nämlich durchaus auch rechtliche Gefahren für die Betreiber der Spielplätze.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, zuständige Hausverwaltungen sowie Betreiber von Kindertagesstätten oder Schulen sollten daher neben der obligatorischen Erstabnahmen der Spielgeräte (vor Eröffnung) auch an die jährlichen Hauptuntersuchungen denken, um Haftungsrisiken auszuschließen.
Idealerweise bezieht man entsprechende Sachverständige schon zur Beratung bei der Planung für Verantwortliche (inklusive Gemeinden, Kommunen, kirchliche Einrichtungen) ein.
Herr Lotz von der Arbeitsschutz Lotz GmbH ist Sachverständiger für Kinder- und Freizeitanlagen (DIN 79161) und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.