Neuerungen durch die Entgelttransparenzrichtlinie
In seinem Vortrag vom 17.04.2026 stellte das Mainlinkmitglied Veit Reichert die Neuerungen durch die Entgelttransparenzrichtlinie vor. Er stellte kurz die
wesentlichen Inhalte der Richtlinie vor wie die Kriterien für Bewertung der Gleichwertigkeit von Entgelt, Informationspflichten von Arbeitnehmern und
Auskunftsansprüche gegenüber den Arbeitgebern auch durch Stellenbewerber. In einem kurzen Überblick stellte er auch die zukünftige Berichterstattung über das Entgeltgefälle mit entsprechender Beseitigungspflichten des Arbeitgebers vor und stellte auch kurz dar, welche Entschädigungsansprüche zukünftig gegenüber dem Arbeitgeber bestehen werden; ebenfalls berichtete Rechtsanwalt Veit Reichert über die anzuwendende Beweislastumkehr als auch über die künftigen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Arbeitgebern bei Nichtumsetzung einzelner Pflichten.
Herr Rechtsanwalt Reichert machte deutlich, dass bestimmte einzelne Pflichten bereits auch kleinste und Kleinunternehmen betreffen und stellte insbesondere auch dar, welche zukünftigen Änderungen im Bewerbungsprozess bei Stellenbewerbungen als auch im laufenden Arbeitsverhältnis auf Arbeitgeber
zukommen. Er arbeitete die Erweiterungen bei den Auskunftsrechten gegenüber dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz heraus und gab praktische Hinweise zur Umsetzung im Geschäftsbetrieb für Unternehmen.
Herr Rechtsanwalt Reichert und sein Team stehen bei Fragen zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie und des zu erwartenden Entgelttransparenzgesetzes gerne zur Verfügung.

