Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Rechtsanwalt Reichert stellte am 07.03.2025 im Mainlink Unternehmernetzwerk das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor und erläuterte, welche Unternehmen unter welchen Voraussetzungen hiervon betroffen sein werden und stellte bestimmte digitale Produkte, bestimmte digitale Dienstleistungen und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor.
Er betonte auch die jeweiligen Ausnahmen und erläuterte sodann anhand der Pflichten für Dienstleister, welche konkreten Änderungen im Falle der Anpassung von Webseiten erforderlich wären. Herr Rechtsanwalt Reichert stellte dann dar, welche bestimmten konkreten Medien und Inhalte auf Webseiten ab dem 28.06.2025 geändert sein müssen und welche Medien bzw. Dateiformate und Inhalte ausgenommen sein werden. Herr Rechtsanwalt Reichert stellte verschiedene Unterlagen und Testmöglichkeiten für Webseiten vor. Im Falle von Fragen und Anpassungen i.S. des BFSG steht Herr Rechtsanwalt Reichert gerne zur Verfügung.